MRK: Art 6 Abs 1 (strafrechtliche Anklage, Organisations- und Verfahrensgarantien, angemessene Verfahrensdauer; keine; ein Jahr und drei Monate zwischen mündlicher Verkündung und Zustellung der schriftlichen Ausfertigung; keine sachliche Rechtfertigung; Aufhebung des Straf- und Kostenausspruches)
VfGH 16. 9. 2013, B 361/2013