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VfGH 16. 9. 2013, B 361/2013 (Menschenrechtskonvention, Art 6)

VfGHMenschenrechtskonvention, Art 6ZfV 2014/787ZfV 2014, 481 Heft 3 v. 3.7.2014

MRK: Art 6 Abs 1 (strafrechtliche Anklage, Organisations- und Verfahrensgarantien, angemessene Verfahrensdauer; keine; ein Jahr und drei Monate zwischen mündlicher Verkündung und Zustellung der schriftlichen Ausfertigung; keine sachliche Rechtfertigung; Aufhebung des Straf- und Kostenausspruches)

VfGH 16. 9. 2013, B 361/2013

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