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VwGH 21. 11. 2013, 2011/11/0217 (Zivil- und Strafrechtswesen)

VwGHZivil- und StrafrechtswesenZfV 2014/705ZfV 2014, 437 Heft 3 v. 3.7.2014

VOG idF BGBl I 2011/58: § 1 (Kreis der Anspruchsberechtigten; hier: Terroranschlag am Schalter der El Al-Fluglinie in Wien 1985; depressive Erkrankung; Kausalität strittig)

VwGH 21. 11. 2013, 2011/11/0217

1. Außer Streit steht, dass der Bf als Kriminalbeamter (in Zivil) am 27. 12. 1985 in Schwechat während des Terroranschlags auf den Flugschalter der Fluglinie El Al anwesend war, schwere Verletzungen durch Schüsse und Granatsplitter in den unteren Extremitäten erlitten hat und als Opfer iSd § 1 Abs 1 VOG zu qualifizieren ist. Der Bf wendet sich in seiner Beschwerde im Wesentlichen gegen die seines Erachtens unzureichende Begründung des angef B der Bundesberufungskommission für Sozialentschädigung- und Behindertenangelegenheiten vom 19. 10. 2011, mit welchem sein Antrag vom 20. 4. 2009 auf Kostenübernahme für psychotherapeutische Krankenbehandlung nach den Best des VOG abgewiesen wurde. Es fehle (vorwiegend in den GA) eine Begründung, weshalb aus Sicht der belBeh die Ermittlungsergebnisse letztlich überwiegend gegen eine Kausalität des Terroranschlags vom 27. 12. 1985 sprechen sollten. Außerdem habe der Bf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung beantragt, in welcher die beiden einander widersprechenden GA Dr. K und Dr. F ihre Standpunkte nochmals überzeugend hätten darlegen können.

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