WRG 1959: § 21 Abs 3 (Ansuchen um Wiederverleihung eines bereits ausgeübten Wasserbenutzungsrechtes; bei beurkundeten Übereinkommen ist in der Regel davon auszugehen, dass sie die Inanspruchnahme fremder Rechte nur für die Bewilligungsdauer decken; hier: Auslegung eines Übereinkommens als Vorfrage)
VwGH 24. 10. 2013, 2011/07/0097