WaffG 1996: § 12 Abs 1 (Waffenverbot, durch bestimmte Tatsachen gerechtfertigte Prognose einer Gefährdung durch missbräuchliche Waffenverwendung; Schutzzweck, strenger Maßstab ungeachtet eines bisher untadeligen Vorlebens; keine Bindung der Verwaltungsbehörde an die Gründe des Rücktrittes der Staatsanwaltschaft von der Verfolgung)
VwGH 26. 6. 2013, 2013/03/0073