VVG: § 4 Abs 1 (Ersatzvornahme)
§ 4 Abs 2 (ebenso; Kostenvorschuss; keine Bindung bei Kostenvorschreibung an Vorauszahlungsauftrag)
§ 11 Abs 1 (Vorschreibung der Kosten der Ersatzvornahme; Kosten der Vollstreckung fallen dem Verpflichteten zur Last; Ersatzvornahme)