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VwGH 17. 10. 2013, 2013/11/0188 (Verwaltungsverfahren)

VwGHVerwaltungsverfahrenZfV 2014/690ZfV 2014, 429 Heft 3 v. 3.7.2014

ZustG: § 17 Abs 3 idF BGBl I 2013/33 (Hinterlegung; der Lauf dieser Frist beginnt mit dem Tag, an dem das Dokument erstmals zur Abholung bereitgehalten wird; hinterlegte Dokumente gelten mit dem ersten Tag dieser Frist als zugestellt; Zustellnachweis; hier: Anmerkung des Zustellorganes, dass Abholung ab dem nächsten Werktag möglich sei)

VwGH 17. 10. 2013, 2013/11/0188

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