AVG: § 73 idF BGBl I 2002/65 (Entscheidungspflicht; Devolutionsantrag; Zuständigkeitsübergang; keiner auf für Verfahren unzuständige Behörde)
VwGH 21. 11. 2013, 2013/01/0055
Mit angef B wies die Landespolizeidirektion OÖ den Devolutionsantrag des Bf auf Entscheidung über seinen mündlichen Antrag auf Akteneinsicht sowie Herstellung von Aktenkopien "betreffend sicherheitspolizeilicher Ermittlungen unter S X Y im Zusammenhang mit einer am 22. 3. 2011 durchgeführten Ersatzvornahme im Verfahren BauR A B bei der BH E gestellt" als unzulässig zurück.