VwGG: § 9 idF Verwaltungsgerichtsbarkeits-AusführungsG 2013 (Fehlen einer gemeinsamen Einlaufstelle für VfGH und VwGH; Weiterleitung der an den unzuständigen Gerichtshof eingebrachten Eingaben)
§ 26 Abs 1 (Beschwerdefrist; verspätetes Einlangen einer beim VfGH elektronisch eingebrachten und von ihm weitergeleiteten VwGH-Beschwerde beim VwGH)