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VwGH 23. 10. 2013, 2013/03/0111 (Verwaltungsgerichtsbarkeit)

VwGHVerwaltungsgerichtsbarkeitZfV 2014/668ZfV 2014, 423 Heft 3 v. 3.7.2014

VwGG: § 33 Abs 1 (Bescheidbeschwerde; Rechtsschutzbedürfnis als Prozessvoraussetzung; Beschwerdelegitimation; Ablaufen der erteilten Bewilligung vor Beschwerdeerhebung)

VwGH 23. 10. 2013, 2013/03/0111

Für die Beurteilung der Beschwerdeberechtigung im Fall einer auf Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG gestützten Beschwerde kommt es (unabhängig von der Parteistellung im Verwaltungsverfahren) lediglich darauf an, ob der Bf nach der Lage des Falles durch den angef B unabhängig von der Frage seiner Gesetzmäßigkeit in einem subjektiven öff Recht verletzt werden kann. Es muss zumindest die Möglichkeit bestehen, dass der Bf durch den angef B in einem gesetzlich normierten subjektiven Recht verletzt wurde (VwGH 30. 1. 2013, 2011/03/0228). Die Beschwerdelegitimation setzt somit voraus, dass die auf Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG gestützte Beschwerde unter Berufung auf eine eigene, gegenüber dem Staat - als Träger hoheitlicher Befugnisse - bestehende Interessenssphäre der bf Partei

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