StVO: § 5 Abs 9 (besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol; Vermutung eines durch Suchtgift beeinträchtigten Zustandes; ausreichende Anhaltspunkte für Vermutung der Beeinträchtigung; Vorführung zu einem Arzt; Verweigerung)
VwGH 25. 10. 2013, 2013/02/0003