StVO § 89a Abs 2a lit b (Entfernung von Hindernissen; Verkehrsbeeinträchtigung, begründete Besorgnis ausreichend; absolutes Halte- und Parkverbot; zwingendes Befahren einer Sperrfläche, um Hindernis zu umfahren)
§ 89a Abs 7 (ebenso; Kostenvorschreibung)