StVO: § 59 Abs 1 lit a (Verbot des Lenkens von Fahrzeugen; körperliche und geistige Mängel; Beurteilung allein aufgrund des Zustandes der Person; keine Berücksichtigung allfälliger Gefährlichkeit; Beurteilung nur im Hinblick auf Lenken eines Fahrzeuges)
VwGH 15. 10. 2013, 2009/02/0164