GSVG: § 2 Abs 1 Z 4 (Pflichtversicherung; selbstständig erwerbstätige Personen; Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung; keine Beendigung der betrieblichen Tätigkeit bei fortdauernder Geschäftsführerfunktion; kein Erfordernis, in jedem Monat Einkünfte zu erzielen)