ASVG: § 123 Abs 5 (Anspruchsberechtigung für Angehörige; Kinder und Enkel, die im Ausland eine Schuloder Berufsausbildung absolvieren; kein Erfordernis, dass für die gesamte Familie der Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich liegt)
VwGH 9. 10. 2013, 2012/08/0106