BSVG: § 38 Abs 6 (Haftung für Beitragsschulden; wesentliche Beteiligung an einem Betrieb; keine Beteiligung am Betriebskapital durch Verpachtung von Liegenschaften an die Tochter)
§ 38 Abs 7 (Haftung für Beitragsschulden; Haftung des Eigentümers von Wirtschaftsgütern, die einem Betrieb dienen; nicht vorliegend)