ORF-G: § 4 b Abs 1 idF BGBl I 2010/50 (besonderer Auftrag für ein Sport-Spartenprogramm; Fernseh-Spartenprogramm, Berichterstattung über Sportarten und Sportbewerbe - einschließlich der Übertragung von Sportbewerben -, denen üblicherweise in der österreichischen Medienberichterstattung kein breiter Raum zukommt; bspw Aufzählung der Berichts- und Informationspflichten im Einzelnen; Verpflichtung, überwiegend über Sportarten und -bewerbe zu berichten, die in Österreich ausgeübt oder veranstaltet werden oder an denen österreichische Sportler oder Mannschaften teilnehmen)