SPG: § 38a Abs 1 (Wegweisung bei Gewalt in Wohnungen; Annahme eines gefährlichen Angriffs auf Leben, Gesundheit oder Freiheit aufgrund bestimmter Tatsa-
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chen; Beurteilung nach dem sich den Sicherheitsorganen bietenden Gesamtbild; Prognose nach Wissensstand im Zeitpunkt des Einschreitens)