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VwGH 21. 11. 2013, 2013/11/0175 (Kraftfahrwesen)

VwGHKraftfahrwesenZfV 2014/606ZfV 2014, 388 Heft 3 v. 3.7.2014

FSG: § 26 Abs 2 Z 1 (Sonderfälle der Entziehung; mindestens 6 Monate bei erstmaligem Delikt gem § 99 Abs 1; nachträglich erbrachter einwandfreier Nachweis, dass der Lenker nicht iSd § 5 Abs 1 StVO 1960 durch Alkohol beeinträchtigt war, ist nur durch eine Blutuntersuchung oder allenfalls durch eine Atemluftuntersuchung am geeichten Gerät als erbracht anzusehen; Alkoholgehalt der Atemluft kann mit Vortestgerät nicht rechtsrelevant bestimmt werden)

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