Krnt JagdG 2000: § 5 Abs 1 (Eigenjagd, Begriff)
§ 8 Abs 6 lit a (Gehege, Anlegung in Eigenjagden, sofortiger Beginn der Errichtung, wenn die verbleibende Fläche so groß ist, dass die festgestellte Eigenschaft als Eigenjagdgebiet nicht verloren geht)
VwGH 26. 6. 2013, 2011/03/0126