ÖffnungszeitenG 2007/62: § 2 Abs 2 (Ausgenommen sind Warenverkauf im Rahmen eines Gastgewerbes in dem in § 111 Abs 4 Z 4 GewO 1994 bezeichneten Umfang)
ÖffnungszeitenG 2007/62: § 2 Abs 2 (Ausgenommen sind Warenverkauf im Rahmen eines Gastgewerbes in dem in § 111 Abs 4 Z 4 GewO 1994 bezeichneten Umfang)