GelVerkG: § 5 Abs 1 (Vorliegen der Voraussetzungen, ua auch der finanziellen Leistungsfähigkeit während der gesamten Dauer der Gewerbeausübung, ansonsten Konzessionsentziehung nach §§ 87 bis 91 GewO)
GewO 1994: § 13 Abs 3 (Ausschluss von der Gewerbeausübung bei Abweisung eines Konkursantrages mangels eines kostendeckenden Vermögens)