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VwGH 15. 10. 2013, 2009/02/0364 (Gemeinderecht)

VwGHGemeinderechtZfV 2014/589ZfV 2014, 381 Heft 3 v. 3.7.2014

B-VG: Art 119a Abs 5 (Gemeinde, eigener Wirkungsbereich, letztinstanzlicher Bescheid, Vorstellung; Bindung der Gemeindebehörde an die Rechtsansicht der Aufsichtsbehörde; Bindung auch des VwGH)

VwGH 15. 10. 2013, 2009/02/0364

Wird der B einer obersten GemeindeBeh durch die AufsichtsBeh aufgehoben, so sind die Gemeinde - aber auch die anderen Parteien des Verfahrens - an die die Aufhebung tragenden Gründe des in Rechtskraft erwachsenen VorstellungsB gebunden, sofern die Sach- und Rechtslage gleich geblieben ist. Nur den tragenden Aufhebungsgründen kommt eine solche Bindungswirkung zu. Soweit die VorstellungsBeh überdies andere Gründe in der Vorstellung als unberechtigt angesehen hat, handelt es sich dabei begrifflich nicht um tragende Aufhebungsgründe. Solche Abweisungsgründe binden nicht und können im fortgesetzten Verfahren erfolgreich in Zweifel gezogen werden (VwGH 21. 2. 2013, 2011/06/0162).

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