NAG: § 21 Abs 3 (Inlandsantragstellung auf Antrag, wenn die Ausreise zum Zweck der Auslandsantragstellung zur Aufrechterhaltung des Privat- und Familienlebens iSd Art 8 EMRK nicht möglich oder nicht zumutbar ist; nicht ausreichende Auseinandersetzung mit dem Status des Ehemanns als Asylberechtigter)
VwGH 11. 11. 2013, 2013/22/0224