FPG idF BGBl I 2009/135: § 86 Abs 1 (Sonderbestimmungen für den Entzug der Aufenthaltsberechtigung und für verfahrensfreie Maßnahmen; gemeinschaftsrechtlich aufenthaltsberechtigte EWR-Bürger; Aufenthaltsverbot, unbefristetes; Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit; erhöhte Anforderung an Gefährdungsprognose; persönliches Verhalten; Gesamtfehlverhalten; fehlende Darstellung der konkret angelasteten Straftaten und der Begleitumstände; nicht berücksichtigtes Wohlverhalten über längere Zeit)