FPG: § 120 Abs 1a (Verwaltungsübertretung; wer sich als Fremder nicht rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält; Mindeststrafe 2.500 €, wenn bereits einmal rechtskräftig wegen solcher Tat bestraft)
VStG: § 20 (Unterschreiten der Mindeststrafe; Geständnis muss reumütig sein; geringes Einkommen ist nicht von vornherein ein Milderungsgrund)