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VwGH 23. 7. 2013, 2010/05/0217 (Baurecht)

VwGHBaurechtZfV 2014/522ZfV 2014, 346 Heft 3 v. 3.7.2014

Wr BauO: § 60 Abs 1 lit a (Bewilligungspflicht; Umbau, Begriff; Änderung eines Gebäudes, durch welche die Raumeinteilung oder die Raumwidmungen so geändert, dass das Gebäude als ein anderes anzusehen)

§ 76 Abs 10 (Wohngebiet, offene oder gekuppelte Bauweise, Gruppenbauweise; bebaute Fläche nicht mehr als ein Drittel der Bauplatzfläche)

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