ASchG: § 130 Abs 5 (Strafbestimmungen; Strafsatz; "im Wiederholungsfall", keine Bedeutung, nach welchen Bestimmungen des ASchG eine Bestrafung bereits erfolgt ist)
AÜG: § 4 Abs 1 (Beurteilungsmaßstab; wahrer wirtschaftlicher Gehalt; fehlende Feststellungen)