KJBG-VO: (Gefahrenunterweisung im Rahmen des Berufsschulunterrichts; spezielle theoretische und praktische Unterweisung zur Unfallverhütung nach Richtlinien der AUVA im Ausmaß von mindestens 24 Unterrichtseinheiten im Rahmen des Berufsschulunterrichts, nachweisliche Absolvierung erforderlich; Gefahrenunterweisung im Rahmen jenes Berufsschul-
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