AuslBG: § 2 Abs 2 (Beschäftigung, Begriff)
§ 2 Abs 4 Z 2 (ebenso, wahrer wirtschaftlicher Gehalt, Gesellschafter einer GmbH mit Geschäftsanteil von 30 % ohne Sperrminorität)
AEUV: Art 49 (Niederlassungsfreiheit, Abgrenzung von selbstständiger zu unselbstständiger Tätigkeit)