TabakG: § 13a Abs 1 (Rauchverbot in der Verabreichung von Speisen dienenden Räumen in Betrieben des Gastgewerbes)
§ 13a Abs 2 (ebenso; Ausnahmen)
§ 13a Abs 3 Z 2 (Ausnahme für Räume zwischen 50 m2 und 80 m2 und bauliche Maßnahmen zur Schaffung eines gesonderten Raumes aufgrund rechtskräftiger Entscheidung nach denkmalschutzrechtlicher Vorschrift nicht zulässig; Tatbestandswirkung des denkmalschutzrechtlichen Bescheids; Erlassung des Bescheids nach Erlassung eines Straferkenntnisses; kein Fall des § 1 Abs 2 VStG)