VOG idF BGBl I 2009/40: § 3 Abs 1 (Ersatz des Verdienst- oder Unterhaltsentganges; hier: keine Arbeitsunfähigkeit und kein Bedarf an orthopädischer Versorgung durch die 15 Jahre früher erfolgte Verletzung)
§ 5 Abs 1 (orthopädische Versorgung; psychische Ursache für Zahnverlust verneint)