VwGG: § 46 Abs 1 (Antrag auf Wiedereinsetzung; unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis; Verschulden des Parteienvertreters trifft die von diesem vertretene Partei; zumutbare Sorgfalt für Einhaltung von Fristen; strenger Maßstab; hier: Rechtsvertreter ist 84 Jahre alt und schwer erkrankt)
VwGH 18. 9. 2013, 2013/03/0094, 0095