VwGG: § 46 idF BGBl I 2013/33 (Wiedereinsetzung; unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis; Verschulden, kein minderer Grad des Versehens; Rechtsanwalt; mangelhaft durchgeführte Beschwerdeergänzung; unzutreffende Angabe über die erforderlichen Beilagen und die Anzahl der Beschwerden; eigenes Verschulden)
VwGH 11. 9. 2013, 2013/02/0151