B-VG: Art 131 Abs 1 Z 1 idF vor BGBl I 2012/51 (Bescheidbeschwerde; keine Legitimation; Antrag auf Aufschub einer Ersatzfreiheitsstrafe; Wegfall der Grundlage nach Bezahlung des Strafbetrages)
VwGH 11. 9. 2013, 2013/02/0112
Da der Bf vor der Vorführung zum Strafantritt den gesamten ausstehenden Strafbetrag entrichtet hat, ist die gesetzliche Grundlage für den Vollzug der angedrohten Ersatzfreiheitsstrafe weggefallen; gemäß § 54 b Abs 2 VStG kommt daher der Vollzug einer Ersatzfreiheitsstrafe nicht mehr in Frage (die in Walter/Thienel, Verwaltungsverfahrensgesetze II2 (2000), unter E 31 und E 39 zu § 54 b Abs 2 VStG wiedergegebene Judikatur).