ASVG: § 33 Abs 1 (Anmeldung von Beschäftigten vor Arbeitsbeginn; Arbeitsbeginn mit vereinbarungsgemäßem Erscheinen am Arbeitsort, unabhängig davon ob sogleich mit der konkreten Tätigkeit begonnen wird)
VwGH 4. 9. 2013, 2013/08/0156
Seite 256
ASVG: § 33 Abs 1 (Anmeldung von Beschäftigten vor Arbeitsbeginn; Arbeitsbeginn mit vereinbarungsgemäßem Erscheinen am Arbeitsort, unabhängig davon ob sogleich mit der konkreten Tätigkeit begonnen wird)
VwGH 4. 9. 2013, 2013/08/0156
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