GSVG: § 40 Abs 2 (Verjährung der Beiträge; Einforderungsverjährung; zwei Jahre ab Verständigung des Zahlungspflichtigen vom Ergebnis der Feststellung; Unterbrechung durch geeignete Einbringungsschritte; fehlender Nachweis der Zustellung einer Mahnung an den Zahlungspflichtigen)
VwGH 4. 9. 2013, 2012/08/0049