AlVG: § 9 Abs 7 (Beschäftigung; Arbeitsverhältnis im Rahmen eines sozialökonomischen Betriebs)
§ 10 Abs 1 (Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld; Vereitelung der Annahme eines der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt dienenden Arbeitsverhältnis in einem sozialökonomischen Betrieb; Ausbedingung einer Frist zur Prüfung des Arbeitsvertrages)