FSG: § 30a Abs 1 (Vormerksystem; bestimmte Delikte)
§ 30a Abs 2 Z 5 (Übertretungen des § 18 Abs 1 StVO; Sicherheitsabstand)
§ 30a Abs 2 Z 12 (Übertretungen des § 102 Abs 1 KFG 1967, wenn ein Fahrzeug gelenkt oder ein Anhänger gezogen wird und Mängel eine Gefährdung der Verkehrssicherheit darstellen, sofern dies dem Lenker vor Fahrtantritt hätte auffallen müssen)