Tir JagdG idF LGBl 2010/8: § 37 Abs 8 lit b (Abschussplan; amtswegige Festsetzung, wenn durch den vom Jagdausübungsberechtigten vorgelegten Abschussplan die Erhaltung oder Herstellung des nach Abs 2 angemessenen Wildbestandes nicht gewährleistet ist)
§ 37 Abs 9 (Vorschreibung der Abschussmodalitäten)