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VwGH 23. 8. 2013, 2011/03/0176 (Jagdrecht)

VwGHJagdrechtZfV 2014/319ZfV 2014, 227 Heft 2 v. 5.5.2014

NÖ JagdG 1974: § 39 Abs 7 (Mitglieder der Jagdgenossenschaft können einen Antrag auf Überprüfung der Höhe des Jagdpachtschillings stellen; Voraussetzungen; kein darüber hinausgehendes subjektives Recht bezüglich der Kundmachung des von § 39 Abs 7 erfassten Beschlusses; keine Notwendigkeit zur Überprüfung der Verfassungskonformität)

VwGH 23. 8. 2013, 2011/03/0176

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