GewO: § 87 Abs 1 Z 3 (Gewerbeberechtigung, Entziehung; schwerwiegende Verstöße; wiederholte Übertretungen des AuslBG; mangelnde Zuverlässigkeit; zwingende Rechtsvermutung; keine Bedachtnahme auf wirtschaftliche Gründe)
VwGH 11. 9. 2013, 2013/04/0107
Mit angef B wurde dem Bf gemäß § 87 Abs 1 Z 3 GewO 1994 die Gewerbeberechtigungen für die Gewerbe "Bäcker gemäß § 94 Z 29 GewO 1994, eingeschränkt auf die Erzeugung von türkischem Weiß- und Fladenbrot und türkischen Mehlspeisenspezialitäten", "Handelsgewerbe gemäß § 5 Abs 2 GewO 1994" und "Gastge-