FPG: § 76 Abs 2 (Schubhaft; asylrechtliche Ausweisung; Grundlage für Anordnung der Schubhaft)
VwGH 2. 8. 2013, 2013/21/0012 (Amtsbeschwerde)
Durch das hier anzuwendende FrÄG 2011 wurde im § 76 Abs 2 Z 3 die Wortfolge "Ausweisung (§§ 53 oder 54) oder ein durchsetzbares Aufenthaltsverbot (§ 60) verhängt" durch die Wortfolge "Rückkehrentscheidung, durchsetzbare Ausweisung oder ein durchsetzbares Aufenthaltsverbot erlassen" ersetzt.