NAG idF BGBl I 2011/112: § 2 Abs 1 Z 11-13 (Begriffsbestimmungen; Verlängerungsantrag; Zweckänderungsantrag; Erstantrag; Einordnung des Antrages ohne Bindung an ein allfälliges diesbezügliches Begehren)
§ 19 Abs 2 (allgemeine Verfahrensbestimmungen; Bekanntgabe des Grundes des Aufenthalts; strenge Antragsbindung; keine amtswegige Umdeutung; kein Wahlrecht der Parteien hinsichtlich anzuwendendem Verfahren)