NÖ BauO: § 6 Abs 2 (Bewilligungsverfahren, subjektive Rechte der Nachbarn; Schutz vor Immissionen, ausgenommen jene, die sich aus der Benützung eines Gebäudes zu Wohnzwecken oder einer Abstellanlage im gesetzlich vorgeschriebenen Ausmaß ergeben)
NÖ BauO: § 6 Abs 2 (Bewilligungsverfahren, subjektive Rechte der Nachbarn; Schutz vor Immissionen, ausgenommen jene, die sich aus der Benützung eines Gebäudes zu Wohnzwecken oder einer Abstellanlage im gesetzlich vorgeschriebenen Ausmaß ergeben)