Wr BauO: § 15 Abs 1 Z 3 (Abteilungsbewilligung, Antrag, Beilagen; schriftliche Zustimmung der Eigentümer der von der Abteilung erfassten Grundstücke)
§ 15 Abs 1 Z 4 (ebenso; Bestehen der Verpflichtung zur unentgeltlichen Abtretung von Grundflächen, die im Eigentum von Dritten stehen, ins öffentliche Gut; Erklärung des verpflichteten Eigentümers, ob die Flächen erworben werden oder eine Geldleistung gemäß § 17 Abs 4a entrichtet wird)