Tir BauO 2001: § 37 Abs 1 (Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes; konsenswidriger Bau, Auftrag, um Bewilligung anzusuchen; ungenütztes Verstreichen der Frist oder Versagung der Bewilligung, Auftrag zur Beseitigung; Auftrag, eine baurechtlich bewilligte Garagenerweiterung auf einem näher genannten Grundstück zu beseitigen; Unklarheit des Auftrags, gesamtes Gebäude oder nur konsenswidriger Teil vom Auftrag erfasst)
VwGH 21. 2. 2013, 2011/06/0161