Das Recht der EU-Agrarbeihilfen wirft komplexe Rechtsfragen auf, die bislang in der Literatur eher stiefmütterlich behandelt werden. Der aktuelle Almflächenstreit bietet die Gelegenheit zur Aufarbeitung wesentlicher Problembereiche. Dabei erweist sich das Recht der EU-Agrarbeihilfen als ein Exerzierfeld ganz grundlegender unions-, verfassungs- und verwaltungsrechtlicher Problemstellungen und kann daher als Referenzgebiet für das gesamte europäische und nationale Wirtschaftsrecht angesehen werden.