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VwGH 14. 6. 2012, 2008/10/0340 (Sozialhilfe)

VwGHSozialhilfeZfV 2013/976ZfV 2013, 646 Heft 4 v. 29.8.2013

Tir GrundsicherungsG 2006: § 1 Abs 3 (Notlage, Begriff; Berücksichtigung auch von Schulden, die in der Vergangenheit begründet wurden und sich in einer aktuellen oder unmittelbar drohenden Notlage auswirken)

§ 3 Abs 6 (Verordnungsermächtigung betreffend Arten, Formen und Ausmaß der Grundsicherung, Richtsätze)

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