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VwGH 14. 6. 2012, 2008/10/0053 (Sozialhilfe)

VwGHSozialhilfeZfV 2013/974ZfV 2013, 646 Heft 4 v. 29.8.2013

Oö SozialhilfeG 1998: § 2 Abs 5 (Grundsatz der Subsidiarität)

§ 8 Abs 1 (Bemühenspflicht)

§ 8 Abs 2 Z 3 (ebenso; demonstrative Aufzählung von Fällen des Beitrages der hilfebedürftigen Person zur Bewältigung ihrer sozialen Notlage; Verfolgung von Ansprüchen gegen Dritte, bei deren Erfüllung die Sozialhilfe nicht erforderlich wäre; unterlassene Geltendmachung der vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer; Subsidiarität der Sozialhilfe)

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