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VwGH 23. 8. 2012, 2009/05/0288 (Baurecht)

VwGHBaurechtZfV 2013/849ZfV 2013, 588 Heft 4 v. 29.8.2013

Nö BauO: § 62 Abs 2 (auf Liegenschaft anfallende Schmutzwässer; Ableitung in den öffentlichen Kanal; wirtschaftliche Zumutbarkeit nicht zu prüfen)

VwGH 23. 8. 2012, 2009/05/0288

Im Verfahren betreffend die Verpflichtung zum Anschluss an einen öff Kanal, die gem § 62 BauO grundsätzlich besteht, ist die wirtschaftliche Zumutbarkeit der verfügten Maßnahme nicht zu prüfen, weil das Gesetz auf dieses Kriterium nicht abstellt (VwGH 20. 10. 2009, 2009/05/0149). Diese gesetzliche Regelung erscheint in Anbetracht der Notwendigkeit eines umfassenden Grundwasserschutzes und des Zweckes des Schutzes der Umwelt vor vermeidbaren Belastungen nicht als unsachlich.

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